Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

  • Barrierefreie Austritte
    Nach DIN 18195 gilt, dass barrierefreie Übergänge Sonderlösungen sind und deshalb zusätzliche Maßnahmen erfordern, die mit dem Bauträger im Einzelfall abgestimmt werden müssen. Die Käufer werden darauf hingewiesen, dass die barrierefreien Austritte auf Dachterrassen, Terrassen und Balkonen als Sonderkonstruktion geplant werden und nicht die im Rahmen der DIN 18195 geforderten 150 mm Anschlusshöhe besitzen. Die genaue Festlegung erfolgt durch den Bauträger. Es können Schwellenhöhen bis zu 20 mm ausgebildet werden. Diese Höhe kann mit einem Rollstuhl bzw. Rollator überbefahren werden.
  • Barrierefreiheit in den Wohnungen
    Alle Wohnungen sind bis zur Wohnungseingangstür barrierefrei erreichbar. Nur ausgewiesene Wohnungen entsprechen den Vorgaben der DIN 18040, Teil 2. Nach DIN 18195 gilt, dass barrierefreie Übergänge Sonderlösungen sind und deshalb zusätzliche Maßnahmen erfordern, die mit dem Bauträger im Einzelfall abgestimmt werden müssen. Alle barrierefreien (bodengleichen) Duschen sind als Sonderkonstruktion geplant.
  • Werden in Badezimmer bodengleiche Duschen eingebaut, benötigen diese rundum eine aufgehende senkrechte Abdichtung mit einer Anschlusshöhe von 150 mm, auch im Türbereich. Die Käufer werden darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der DIN 18195 geforderten 150 mm Anschlusshöhe dort nicht eingehalten werden. Die genaue Festlegung erfolgt durch den Bauträger.